Liebe Freunde und Interessierte,

katharinenhoefe-nicht-so.de hat jetzt 159 Abonnenten für den Newsletter. Das ist nicht wenig und wir danken jedem einzelnen! Aber da man nie genug haben kann: bitte werbt bei euren Freunden und Bekannten weiter für das Projekt und bittet sie, sich für den Newsletter zu registrieren. Dann möchten wir uns auch für die Einsendung der Bilder der Verkehrssituation bedanken. Eins vom 09.11. wollen wir hier zeigen: https://aktuelles.katharinenhoefe-nicht-so.de/user/pages/01.blog/newsletter-vom-12-11-2021-woche-5/2021-11-09-Kreuzung.png

Was ist diese Woche passiert?

  • Der Verkehrsgutachter Dipl.-Geogr. Jan Malik, Niederlassungsleiter für Verkehrsplanung und -technik der PTV Transport Consult GmbH​, war am5.11.2021 in Willich und sagte nach einer Besichtigung der Örtlichkeiten Bahn-, Burg und Mühlenstraße: "Das ist eine typische dörfliche Verkehrssituation. Hier wird die verkehrliche Infrastruktur durch zunehmende Belastung an ihre Grenzen. Aber ein Projekt wir die Katharinenhöfe wird da schon noch draufpassen. Aber um die Verkehrssicherheit mache ich mir viel mehr Sorgen."
  • Damit ist bei mir besonders hängen geblieben, dass der fehlende Fußgängerüberweg auf der Abbiegespur von der Korschenbroicher Straße auf die Bahnstraße am Kreisel gefährlich ist. Aber auch die Situation, dass die Bahnstaße in Richtung Einbahnstraße Radverkehr hat und die von hinten auf einen Radfahrer zufahrenden Fahrzeuge in den gegenläufigen Radverkehr auf der Radspur ausweichen - was sie aber aufgrund der durchgezogenen Linie gar nicht dürfen. Klar, die neue Straßenverkehrsordnung sagt dazu in § 5 Absatz 4 StVO Folgendes zum Seitenabstand:

Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge […] rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.

  • Die beobachteten Situationen in der Burgstraße, insbesondere an der Kreuzung Grabenstraße (zu ReWe) und dem Übergang von der Burgstraße zu "Am Park" waren abenteuerlich - und insbesondere für Fahrradfahrer gefährlich.
  • Wir möchten uns ausdrücklich bei Herrn Malik bedanken, dass er uns den Unterschied zwischen Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit erläutert hat.
  • Klar, man kann in die überlastete Burgstraße und Am Park natürlich noch mehr Verkehr reinquetschen. Gehen tut das. Aber sicher ist das nicht.

Zur Sicherheit sagt die Landesbauordnung NRW:

§ 16 Verkehrssicherheit

(1) Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken müssen verkehrssicher sein. (2) Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs darf durch Anlagen oder deren Nutzung nicht gefährdet werden.

Wir haben daraufhin Kontakt zu einem Fachmann für Verkehrssicherheit aufgenommen. Die Reaktion hat uns sehr überrascht und wir wollen sie für den nächsten oder übernächsten Newsletter aufheben. Wir sind sehr beschäftigt mit der Vorbereitung der Bürgerinformation und der Einladung der Presse zu dieser.

Familie Albrecht mit 6 Katzen wünscht allerseits ein schönes Wochenende

Willich, den 12.11.2021